Slide Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

  • Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen mit der Parkhotel Schmid GmbH und Ihren Erfüllungsgehilfen (nachfolgend gesamt „Hotel“ genannt) insbesondere jedoch für die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, über die mietweise Überlassung von Tagungs- und Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Konferenzen, Bankette, Tagungen und Veranstaltungen sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel.
  • Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie deren Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
  • Vertragspartner (nachfolgend „Kunden“ genannt) bezugnehmend auf vorliegende Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne §§ 13, 14 BGB.

Vertragsabschluss, Vertragspartner

  • Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem zustande gekommenen Vertrag.
  • Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kundenantrages durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Eine Bestätigung kann jedoch vom Kunden verlangt werden.
  • Optionsdaten sind für beide Vertragsparteien bindend und bedürfen der Textform. Wird das vereinbarte Optionsdatum ohne Vorliegen einer schriftlichen Bestätigung überschritten, steht es dem Hotel frei, die Option aufzulösen.

Leistungen, Preise, Zahlung, Reklamation

  • Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm bestellten und in Anspruch genommenen Leistungen bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  • Bei Tagungen und Veranstaltungen jeglicher Art verpflichtet sich der Kunde gegenüber dem Hotel, die endgültigen Leistungen bzw. Speisen- und Getränkeauswahl sowie die Anzahl der Personen bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Bestellungen jedweder Art nach Ablauf der First werden nach den zum Zeitpunkt der Bestellung vorliegenden Listenpreisen des Hotels gesondert berechnet, dies gilt insbesondere für Getränke, Speisen und Erhöhung der Personen- und Zimmeranzahl.
  • Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% nach oben oder unten ist das Hotel einseitig berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden im Einzelfall unzumutbar ist.
  • Reservierte Räume stehen dem Auftraggeber nur zur schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räumlichkeiten über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Hotel. Das Hotel behält sich vor, die zusätzliche Nutzungszeit gesondert in Rechnung zu stellen.
  • Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
  • Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 %.
  • Die angegebenen Preise sind nicht kommissionsfähig, außer dies wurde ausdrücklich im Vertrag vereinbart.
  • Alle Preise verstehen sich in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 120 Tagen, zwischen Vertragsabschluss und Erbringung, behält sich die Parkhotel Schmid GmbH das Recht vor, eine Leistungsänderung oder Preiserhöhung vorzunehmen, ebenso zum Jahreswechsel. Bei Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer werden die Preise entsprechend angeglichen.
  • Für nicht im Vertrag fixierte Leistungen, gelten die offiziellen Preislisten, welche zum Zeitpunkt der Leistungserbringung Gültigkeit haben.
  • Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in bar oder per Banküberweisung zahlbar. Nach Ablauf dieses Zeitraumes werden bankübliche Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz in Rechnung gestellt. Zudem kann das Hotel im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von € 5,00 pro Mahnschreiben geltend machen.
  • Das Hotel ist berechtigt, bei oder nach Vertragsschluss, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei Nichtbegleichen der vereinbarten Vorauszahlung, insbesondere bei Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist, behält sich das Hotel ein Rücktritt vom Vertrag vor, ebenso wie das Berechnen etwaiger durch Vertragsauflösung entstandener Kosten.

Rücktritt des Kunden (Stornierung, Abbestellung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen (No Show)

  • Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag sowie eine Reduktion der Leistungen müssen in Textform erfolgen und bedürfen ebenso der schriftlichen Zustimmung/Bestätigung des Hotels. Erfolgt diese nicht und ist dem Hotel eine kurzfristige Weitervermietung nicht möglich, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  • Einzelreservierungen (bis zu 4 Zimmer): Eine kostenlose Stornierung ist bis 18 Uhr am Anreisetag möglich. Spätere Stornierungen werden mit 80% der gebuchten Leistung in Rechnung gestellt.
  • Gruppenreservierungen (ab 5 Zimmer), Tagungen & Veranstaltungen: Eine kostenlose Stornierung ist nach Abschluss eines rechtsverbindlichen Vertrages bis sechs Wochen vor Anreise möglich.

Im Falle einer Stornierung werden nachstehende Stornosätze berechnet:

ab dem 41. Tag vor Anreise 60 % der gebuchten Leistungen

ab dem 13. Tag vor Anreise 80 % der gebuchten Leistungen

Eine kostenlose Reduzierung der Leistungen ist wie folgt möglich:

bis 28 Tage vor Anreise/Veranstaltungsbeginn > bis zu 20% der ursprünglich gebuchten Leistungen

bis 7 Tage vor Anreise/Veranstaltungsbeginn > bis zu 10% der verbliebenen gebuchten Leistungen

bis 1 Tag vor Anreise / Veranstaltungsbeginn bis 18 Uhr > bis zu 5% der verbliebenen gebuchten Leistungen

  • Dem Hotel steht es frei, abweichende Stornierungsbedingungen im Vertrag zu vereinbaren (z.B. höheres Buchungsvolumen, Hochzeiten, Messe, etc.).
  • Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten ebenso entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show).

Rücktritt des Hotels

Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere bei:

  • bei Nichtbegleichen vereinbarter Vorauszahlung;
  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Vertragsbestandteile z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Haftung Hotel, Verjährung

  • Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körber, Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens des Hotels und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Für alle sonstigen Schäden, die durch leicht fahrlässiges Verhalten des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet das Hotel nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Ausgenommen hiervon sind grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz.
  • Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis € 3.500,00. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, etc.) ist diese Haftung begrenzt auf € 800,00. Das Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Hotelsafe Gebrauch zu machen.
  • Für Fahrzeuge, im Fahrzeug hinterlassene Gegenstände und lebende Tiere, kann keine Haftung übernommen werden.
  • Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
  • Eine Reklamation von offensichtlichen Mängeln kann nur berücksichtigt werden, wenn diese unverzüglich bei Erbringung der Leistung erfolgt. Versteckte, durch den Kunden nicht zu erkennende Mängel bleiben unberührt. Ausgenommen hiervon bleibt Nichtendeckung durch grobe Fahrlässigkeit.
  • Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

Haftung Kunde

  • Für alle Bereiche und Ausstattungen des Hotels obliegt dem Kunden/Auftraggeber eine Sorgfaltspflicht. Bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung durch Verschulden des Auftraggebers oder seiner Gäste, werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. der Reparatur in Rechnung gestellt.
  • Der Kunde trägt die alleinige Haftung für Gegenstände oder Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen und in Veranstaltungsräumen des Hotels hinterlassen hat.
  • Die Anbringung von Dekorationsmaterial, Klebestreifen, Nägel, etc. an Wänden und Einrichtungen des Hotels ohne schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung ist untersagt. Bei Beschädigung werden die Kosten für die Reparatur und/oder Wiederbeschaffung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  • Bei Ausstellungen oder Präsentationen diverser Exponate, sind ggf. entsprechende Versicherungen abzuschließen, da das Hotel keine Haftung für jegliche Beschädigungen übernimmt.

Sonstige Vereinbarungen

  • Copyright: Der Vertragspartner darf Namen, Markenzeichen und Bilder des Hotels im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Hotel nutzen.
  • Mitgebrachte Speisen und Getränke: Es ist nicht erlaubt, Speisen und Getränke in die öffentlichen oder angemieteten Bereiche des Hotels mitzubringen und zu konsumieren. In genehmigten Ausnahmefällen wird eine Service-Gebühr bzw. Korkgeld berechnet.
  • Musikveranstaltungen: Der Kunde hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.
  • Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  • Nachrichten, Post, Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  • Frühstück: Das Hotel behält sich vor, das Frühstück bei einer Hotelbelegung unter 10 Personen, zu servieren (anstatt Bereitstellung am Büffet).
  • Brandschutz: Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände müssen vollständig den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen.
  • Brandmeldeanlage: Der Kunde ist verpflichtet sich durch im Hotel vorliegendes Informationsmaterial über die geltenden Brandschutz- und Feuerbestimmungen zu informieren.

Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
  • Mit der Unterschrift auf der Reservierungsbestätigung / Vertrag werden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  • Der aktuelle „Leitfaden für Veranstaltungen“ sowie die Datenschutzbestimmungen der Parkhotel Schmid GmbH sind Teil des Vertrages.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  • Gerichtsstand ist für alle Vertragsparteien Augsburg. Erfüllungsort ist für alle Vertragsparteien Adelsried.
  • Diese Geschäftsbedingungen und die zugrundeliegenden Verträge zwischen Hotel und Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Die aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter www.parkhotel-schmid.de einzusehen.